Im Streit, ob ich von der Seniorengruppe Baumberg-Stevern überhaupt Jagdhornbläser ausbilden darf und zur Bläserprüfung beim Obmann für das jagdliche Brauchtum der Kreisjägerschaft Coesfeld
anmelden kann, usw. gab es keine Einigung!

Schade, dass wir von einigen der Hauptbläsergruppe Baumberg-Stevern und Obleuten des Hegering Nottuln-Havixbeck mit Unterstützung des Hegeringleiter attackiert wurden und nicht an der ersten Bläserprüfung 2017 teilnehmen konnten. Übrigens, keiner von den Prüflingen wollte in eine Bläsergruppe eintreten oder sogar eine gründen, denn mit solchen Attacken wird die Vereinsarbeit nicht gefördert! Der Obmann für das jagdliche Brauchtum von der Kreisjägerschaft Coesfeld organisierte spontan zwei Monate später eine neue Bläserprüfung, wo wir dann doch noch die Bläserprüfung machen konnten. DANKE

Rückblick: 1978-2018
 Gruß Werner Schriever


Antwort per Mail 07.09.2017 von Franz Wesselmann:

Hallo Werner,

Hier die Prüfungsordnung zur Erlangung des Bläserhutabzeichens.

Es ist schon so wie ich gesagt habe, d.h., wer jemanden auf die Prüfung vorbereitet ist egal. Der Prüfling kann sich auch ohne Vorbereitung zur Prüfung anmelden. Der Prüfling muß auch nicht Mitglied einer Bläsergruppe sein. Er muß lediglich Mitglied des Landesjagdverbandes sein. Du konntest hier gar nichts falsch machen. (siehe Anlage)

MfG

Franz

http://www.jaegerschaft-d-me.de/images/pdf/Blaeser-Pruefungsordnung.pdf
 

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