Im Streit, ob ich von der Seniorengruppe Baumberg-Stevern
überhaupt Jagdhornbläser ausbilden darf und zur Bläserprüfung beim
Obmann für das jagdliche Brauchtum der Kreisjägerschaft Coesfeld
anmelden kann, usw. gab es keine Einigung!
Schade, dass wir von einigen der Hauptbläsergruppe Baumberg-Stevern und Obleuten des Hegering Nottuln-Havixbeck mit
Unterstützung des Hegeringleiter attackiert wurden und nicht an der ersten
Bläserprüfung 2017 teilnehmen konnten. Übrigens, keiner von den Prüflingen
wollte in eine Bläsergruppe eintreten oder sogar eine gründen, denn mit
solchen Attacken wird die Vereinsarbeit nicht gefördert! Der Obmann für das
jagdliche Brauchtum von der Kreisjägerschaft Coesfeld
organisierte spontan
zwei Monate später eine neue Bläserprüfung, wo wir dann doch noch die
Bläserprüfung
machen konnten. DANKE
Rückblick: 1978-2018
Gruß Werner Schriever
Antwort per Mail 07.09.2017 von Franz Wesselmann:
Hallo Werner,
Hier die Prüfungsordnung zur Erlangung des Bläserhutabzeichens.
Es ist schon so wie ich gesagt habe, d.h., wer jemanden auf die Prüfung
vorbereitet ist egal. Der Prüfling kann sich auch ohne Vorbereitung zur
Prüfung anmelden. Der Prüfling muß auch nicht Mitglied einer Bläsergruppe
sein. Er muß lediglich Mitglied des Landesjagdverbandes sein. Du konntest
hier gar nichts falsch machen. (siehe Anlage)
MfG
Franz
http://www.jaegerschaft-d-me.de/images/pdf/Blaeser-Pruefungsordnung.pdf
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